Verbindliches Ziel der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie ist der Schutz der biologischen Vielfalt und die Erhaltung der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Unter dem Namen „Natura 2000“ ist durch die FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie europaweit ein ausgedehntes Netz von Schutzgebieten geschaffen worden.
Viele Flüsse und Seen sind auch FFH-Gebiete. Für solche Gebiete gelten sowohl die Wasserrahmenrichtlinie, als auch die FFH-Richtlinie. Deshalb unterstützt das Wassernetz die zusammenhängende Umsetzung der beiden Richtlinien für wasserabhängige Landökosysteme. So sollen in den nächsten Jahren naturnahe Bedingungen geschaffen werden, um vom Menschen verdrängte Tier- und Pflanzenarten die Rückkehr zu ermöglichen und um seltene Lebensräume zu erhalten.
FFH-Richtlinie
hier kann der Richtlinientext heruntergeladen werden:
FFH-Richtlinie ohne Anhänge (Pdf-Format)
Anhang I der FFH-Richtlinie (Pdf-Format)
Anhang II der FFH-Richtlinie (Pdf-Format)
Anhang III der FFH-Richtlinie (Pdf-Format)
Anhang IV der FFH-Richtlinie (Pdf-Format)
Anhang V der FFH-Richtlinie (Pdf-Format)
Anhang VI der FFH-Richtlinie (Pdf-Format)
Frage- und Antqortkatalog zur FFH-Richtlinie
hier geht es zu den häufig gestellten Fragen zur FFH-Richtlinie
Integrierter Bewirtschaftungsplan (IBP)

Hier kann der Fyler zum Integrierten Bewirtschaftungsplan Weser heruntergeladen werden (Pdf-Dokument, 266 KB)