Die Wasserrahmenrichtlinie setzt europaweit einen klaren und deutlichen Auftrag: Alle unsere Gewässer – Oberflächengewässer und Grundwasser – sind bis 2015 in einen intakten ökologischen Zustand zu bringen. Flussgebiete sollen in Zukunft nachhaltig bewirtschaftet werden. Mit dieser ehrgeizigen Zielsetzung birgt die Richtlinie ein großes Naturschutzpotential, das es in den kommenden Jahren umzusetzen gilt. Die Umweltverbände können und sollen sich an der Umsetzung dieser Richtlinie beteiligen. Das ist eine große Chance für alle Gewässerschützer und bedeutet konkret, die Umsetzung der Maßnahmenprogramme für die Einzugsgebiete der Ems, Elbe, Weser und des Rhein mitzugestalten. Im Folgenden finden Sie allgemeine Dokumente zum Umsetzungsprozess der WRRL in Niedersachsen und Bremen.
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie
hier kann der Richtlinientext heruntergeladen werden:
EG-Wasserrahmenrichtlinie (Pdf-Format)
Frage- und Antwortkatalog zur WRRL
hier geht es zu den häufig gestellten Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie
Glossar zur WRRL
zum besseren Verständnis der Fachbegriffe gibt es einen Glossar zur Wasserrahmenrichtlinie
Endgültige Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme
hier geht es zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen der niedersächsischen Flusseinzugsgebiete, die am 22. Dezember 2009 veröffentlicht wurden